Lärmschutz
Die Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH gibt hiermit die Entstehung der Ansprüche auf Schallschutzvorrichtungen einschließlich der ggf. erforderlichen Belüftungseinrichtungen gemäß den
Auflagen A. V. 3.2 (Tagschutz), 3.3 (Nachtschutz) und 3.4 (Besonders schutzbedürftige Einrichtungen)
sowie auf Entschädigung für Außenwohnbereiche gemäß Auflage A. V. 3.5 des Planfeststellungsbeschlusses für die Verlängerung der Start- und Landebahn des
Flughafens Frankfurt-Hahn vom 23.12.2004 bekannt. Schallschutzvorrichtungen bzw. Entschädigungen werden den Anspruchsberechtigten auf Antrag gewährt.
Zum Tag-/Nachtschutzgebiet gehören die Ortslagen:
Hahn
Lautzenhausen
Hirschfeld Bahnhof
Büchenbeuren Scheid
Ansicht Tag-/Nachtschutzgebiet (1915.83 Kb)
Zum Nachtschutzgebiet zählen die Ortslagen:
Löffelscheid
Belg
Würrich
Lötzbeuren
Kleinich
Oberkleinich
Ansicht Nachtschutzgebiet (1919.99 Kb)
Lärmmessberichte
Die monatlichen Lärmmessberichte werden auf Anfrage zugesendet. Unter folgender E-Mail-Adresse können die Berichte angefordert werden:
laermschutz@hahn-airport.de
Lärmschutzbeauftragter
Falls Sie Fragen zu diesem Thema haben, weitere Informationen benötigen oder sich über Fluglärm beschweren möchten, kontaktieren Sie bitte unseren Lärmschutzbeauftragten unter der Tel.-Nr. 06543/509163.